Rahmenbedingungen
Terminanfrage und Buchung
Termine für Einzelsitzungen oder Beratungen können online über den Terminkalender oder per E-Mail angefragt werden. Gruppentermine können Sie direkt buchen. Ich biete alle Leistungen im Präsenz- oder im Online-Format an. Sollten Sie sich für eine Therapie entscheiden, erhalten Sie Ihre Termine selbstverständlich im Voraus und müssen nicht jeden Termin neu vereinbaren. Nachdem Sie einen Termin angefragt haben, schicke ich Ihnen zeitnah die notwendigen Anmeldeformulare. Sobald diese mich ausgefüllt erreichen, bestätige ich Ihren Termin. Wenn Sie eine Gruppenveranstaltung buchen, sind die Termine im Vorhinein festgelegt.
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Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Rechnung im Anschluss an die Leistung am Monatsende. Die Rechnung erhalten Sie dann per E-Mail oder per Post.
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Online-Termine
Ein Online-Format ermöglicht eine flexible Termingestaltung, bietet aber besonders im Bereich des Coachings und der Beratung ganz neue Optionen für Visualisierungen und Aufstellungen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die räumliche Distanz auch eine gewisse Anonymität mit sich bringt, die es erleichtern kann, psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Alle Online-Sitzungen erfolgen verschlüsselt über www.therapie.de. Bitte versichern Sie sich, dass Ihr Internet-Anschluss hierfür ausreicht. Ich sende Ihnen, sobald ein oder mehrere Termin(e) vereinbart wurde(n), einen Link, über welchen Sie an den Sitzungen teilnehmen können. Bitte beachten Sie, dass sich ein Online-Format nur bedingt für Psychotherapie eignet. Für viele Störungsbilder wird ein Online-Format meinerseits nicht angeraten.
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Präsenz-Termine
Termine können auch in Präsenz wahrgenommen werden. Allerdings sind die Wartezeiten hierfür möglicherweise länger und die Termingestaltung verhält zeitlich etwas weniger flexibel.
Kosten
Das sogenannte Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) legt fest, wie sich die Gebühren für heilkundliche Behandlungen zusammensetzen. Die Erstattung dieser Beträge durch entsprechende Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erfolgt meist problemlos, es sei denn, es handelt sich um Zusatzversicherungen, die ausschließlich die Kosten somatischer (körperlicher) Behandlungen übernehmen. Die Differenz zu von mir festgelegten Honoraren müssen Sie eventuell selbst übernehmen oder von einer zweiten privaten Krankenversicherung übernehmen lassen.
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Kostenübernahme
Ich führe Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz durch. Das bedeutet, dass eine anteilige oder vollständige Kostenübernahme ausschließlich durch entsprechende Zusatzversicherungen für Behandlungen mittels heilkundlicher Psychotherapie erfolgen kann. Eine Auflistung von Versicherungen, bei der Sie einen derartigen Tarif erhalten, finden Sie in den Links. Klären Sie bitte im Voraus ab, ob Ihre Versicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt, wenn Sie ganz sicher gehen wollen. Alternativ steht es Ihnen natürlich frei, die Kosten selbst zu tragen.
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Kostenerstattungsverfahren
Um bei langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass sie seit mindestens sechs Wochen erfolglos einen Therapieplatz gesucht haben. Anfragen bei der Koordinationsstelle Psychotherapie der KVB beziehungsweise direkt bei Therapeut:innen sollten daher genau protokolliert werden. Es handelt sich hierbei stets um Einzelfallentscheidungen. Vor Therapiebeginn ist jedoch ausnahmslos der Besuch einer Sprechstunde in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassensitz erforderlich, um den individuellen Therapiebedarf zu ermitteln. Zur Antragstellung siehe Links.
Vor- und Nachteile erstattungsfähiger Psychotherapie
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie bei Symptomen einer psychischen Erkrankung auch eine volle Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei bereits approbierten Psychotherapeut:innen erhalten können. Allerdings sind die Wartezeiten hierfür meist sehr lang. Ein weiterer Vorteil der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist es, dass Verfahren und zeitlichen Absprachen frei gewählt werden können und gegenüber Krankenkassen Diskretion gewahrt wird.
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Erstattung durch die Krankenkasse nach §20 SGB V
Kurse zu Multimodalem Stressmanagement, Autogenem Training und Progressiver Muskelentspannung sind bei Zustandekommen einer Gruppe nach §20 SGB V von Ihrer Krankenkasse erstattungsfähig. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach Anteil und Höchstbetrag der Erstattung.
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Steuerliche Absetzbarkeit
In Ihrer Steuererklärung können Sie mein Honorar für die Therapie (Selbstzahler) ebenso wie die Fahrten als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß §33 EStG (Aufwendung für Gesundheit / Gesunderhaltung) geltend machen. Coaching mit direktem Bezug zu Ihrem Beruf oder Ihrem Unternehmen ist als berufsbezogene Weiterbildung in den meisten Fällen von der Steuer absetzbar.